5 Promille für die Schützenkompanie Deutschnofen
(Steuernummer  
94007880217)

 

Das staatliche Finanzgesetz sieht erneut die Möglichkeit vor, fünf Promill der eigenen Einkommenssteuer einem Volantariatsverein, in desem Fall die Schützenkompanie Deutschnofen, zukommen zu lassen.

 

Mit der Steuererklärung 2011 (Einkommen aus dem Jahr 2010) können alle privaten Steuerzahler über die fünf Promille der geschuldeten IRPEF-Steuer selbst entscheiden und somit bestimmen, an welchen nicht gewinnorientierten Verein das Geld über den Staat ausbezahlt werden soll


Ein Rechenbeispiel:
 

Der Steuerzahler errechnet aus seiner Steuererklärung (Modell 730 oder CUD) eine IRPEF Steuerschuld von 10.000,00.- €, durch seine Unterschrift zur Zweckbestimmung der fünf Promille in das dafür vorgesehene Feld der Steuererklärung entscheidet er, den Betrag von 50,00.- € der Schützenkompanie Deutschnofen zukommen zu lassen.

 

Um in den Genuss der Zuwendung zu kommen, hat sich die Schützenkompanie Deutschnofen in das eigens angelegte Verzeichnis eintragen lassen.

 

WICHTIG:

 

Im Normalfall wird die geschuldete Steuer bereits über den Arbeitgeber verrechnet und das Model CUD muss vom Steuerpflichtigen nicht mehr abgegeben werden. Will nun der Arbeitnehmer die fünf Promille Zuwendung der Schützenkompanie zukommen lassen, so muss er lediglich die CUD-Erklärung kostenlos beim Postamt oder einem Bankinstitut hinterlegen. Der unterschriebene CUD-Vordurck kommmnt in ein normales Kuvert (11x22cm) und wird mit folgenden Aufschriften versehen.

 
  • Eigene Steuernummer
  • Vor- und Zuname
  • Zweckbestimmung der Fünfpromille IRPEF
  • Steuernummer der Schützenkompanie Deutschnofen 94007880217
 

Dem Steuerzahler entsteht durch seine Unterschrift zur Zweckbestimmung KEINE HÖHERE STEUERSCHULD, sondern er entscheidet lediglich, wem ein Teil seiner IRPEF-Steuer zukommen soll.

   

Für weitere Informationen steht die Schützenkompane jederzeit zur Verfügung.

   

Weiter Informationen gibt es auch bei der Agentur für Einnahmen oder im Landesamt für Kabinettsangelegenheiten unter der Tel. 0471-412137.